Home | Konstruktion | Blechbearbeitung | Gehäusekonstruktion | Maschinenpark | Impressum | Kontakt | Zertifizierung | AGB |
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen MetaTec GmbH Stand: 1. Juli 2001
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste.
Die Vereinbarung einer Konventionalstrafe wird vom Lieferer ausdrücklich abgelehnt. Der Käufer hat unverzüglich und sachgemäß abzuladen. Wirken wir mit, so geschieht dieses ohne rechtliche Verpflichtung und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Gerät der Käufer mit einem nicht unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen und die unseren Zahlungsanspruch gefährden, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, fällig zu stellen, sowie wegen noch ausstehender Lieferungen aus der Geschäftsverbindung Sicherheit oder Vorkasse zu verlangen.
Werden die gelieferten Gegenstände vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet sind. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Kunden gehörenden Ware erwerben wir Miteigentum an der Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zu der Zeit der Verarbeitung. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Er darf insbesondere keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an uns zunichte macht oder beeinträchtigt. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk –oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten für die Forderungen aus diesem Vertrage die vorstehenden Bedingungen entsprechend.
Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Verkäufer zu Ersatzlieferung berechtigt. Auf Verlangen des Verkäufers sind ihm die beanstandeten Teile zu übersenden. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere nicht unverzüglich auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung. Bei Aufträgen zur Anarbeitung beigestellten Materials übernehmen wir keine Haftung für die Qualität des angelieferten Materials oder für dessen Verarbeitbarkeit. Eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ausgeschlossen. Entstehen durch unberechtigte Beanstandungen dem Lieferer Kosten, so hat der Besteller diese zu ersetzen. Eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Bestellers ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Lieferers, entbinden den Lieferer von seiner Gewährleistungspflicht. Der Transport von beanstandeter Ware ist mit dem Lieferanten im Vorfeld zu klären.
|
Blechbearbeitung, Gehäusebau und Umformtechnik in Hildesheim. Wir fertigen für den Großraum Hannover ... |